Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und seinen Kunden.

Kostenvoranschlag:

1.Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben unsererseits welcher Art auch  immer um unverbindliche Kostenschätzungen exklusiv Umsatzsteuer. Ein Kostenvoranschlag stellt kein Offert dar und verpflichtet uns nicht zur Ausführung der darin angeführten Leistungen, enthaltene Preise gelten als Pauschalpreise unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.

2.Alle Entwürfe, Pläne, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben auch im Fall der Auftragserteilung geistiges Eigentum unseres Unternehmens und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.

Angebot, Auftrag und Preise:

1.Mit dem unserseits gestellten Angebot bleiben wir dem Kunden höchstens zwei Monate im Wort. Darin  enthaltene Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge.

2.Soweit nicht ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird unsererseits nach tatsächlichen Aufwand abgerechnet, wobei Material im Umfang unserer üblichen Verkaufspreise samt allfälligen sonstigen Barauslagen und Arbeitsleistungen pro Beschäftigten mit Euro 36,- für ausführende und Euro 45,- für planende Tätigkeiten in Rechnung gestellt werden.

3.Die Erweiterung des Auftrages ist auch gültig, wenn sie mündlich erfolgt und unsererseits schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Soweit zur Ausführung des konkreten Auftrages auch die Einwirkung behördlicher Bewilligungen betreffend unsere organisatorische Baustellenabwicklung (z.B.: Bewilligungen nach der StVo. oder zur Inanspruchnahme öffentlicher Grundflächen) erforderlich ist, beinhaltet die Auftragserteilung auch dahingehende Leistungen unserseits, wobei die Verrechnung nach Regiesätzen erfolgt.

4.Werden vom Kunden Pläne bereitgestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit.

Lieferung und Leistung:

1.Der Kunde hat  dafür Sorge zu tragen das eine einwandfreie Zufahrt auf die Baustelle auch für LKW gegeben ist.

2.Die Heranziehung von Subunternehmen zur teilweisen oder auch gänzlichen Ausführung des Auftrages ist jederzeit zulässig.

3.Der Kunde ist verpflichtet, vor Ort eine entsprechende (Stark)- Strom und Wasserversorgung auf seine Kosten sicher zustellen und die Kosten des Verbrauchs direkt zu übernehmen, wie er uns auch entsprechende Lager- und Parkplätze unentgeltlich zu Verfügung zu stellen hat. Die Kosten für die allfällige Inanspruchnahme fremden Grundes trägt ebenso der Kunde.

4.Wir sind berechtigt, im Bereich des jeweiligen Einsatzortes eine Firmentafel unseres Unternehmens anzubringen.

5.Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

Behörden:

1.Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

Gewährleistung:

1.Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit, der Farbtöne oder der Konstruktion gelten im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen nicht als Mangel und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

2.Im Fall der Gewährleistung haben wir die Möglichkeit, den Mangel nach unserer Wahl entweder durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Ein Anspruch des Kunden auf Minderung des Entgelts besteht erst wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb desselben Zeitraumes, der bereits zwischen Auftragserteilung und Abnahme vergangen war, behoben werde kann.

3.Bei Plänen, Berechnungen, behördliche Bewilligungen und ähnliche Unterlagen, die uns vom Kunden übergeben wurden, besteht Unsererseits keine Verpflichtung auf Überprüfung im Hinblick auf deren richtige und fachgerechte Berechnung.

Zahlungsbedingungen:

1.Unsere Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Wir sind berechtigt, bereits vor der Ausführung Teilrechnungen der vereinbarten bzw. zu erwartenden Materialkosten zu legen.

2.Im Fall des Zahlungsverzuges, werden Verzugszinsen im Ausmaß von 10% p.a. sowie Mahngebühren in Höhe von € 12,00 verrechnet.  Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Eigentumsvorbehalt:

1.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gerichtsstand Feldkirchen in Kärnten

Firmenbuchnr. 41 52 06y
UID:ATU687 254 27